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Jeanne d’Arc, die Jungfrau von Orléans
Zwei Edelleute, die an ihre göttliche Sendung glauben, geleiten sie 23. Febr. 1429 an den Hof zu Chinon. Hier gelingt es ihr nach vieler Mühe, die Höflinge und zumal den leichtfertigen Karl VII. selbst von der Wahrheit ihrer Sendung zu überzeugen. Der Dauphin vertraut ihr endlich ein kleines Heer an, mit dem sie in der Tat 29. April 1429 in Orléans eindringt. Man hält sie seitdem für eine Abgesandte der Gottheit. Nur durch den unvergleichlichen Mut und das entschiedene Feldherrentalent der Jungfrau sowie die Begeisterung, die sie den Kriegern einzuflößen weiß, zwingt sie die Engländer, 8. Mai die Belagerung von Orléans gänzlich aufzuheben und noch mehrere andere Plätze an der Loire zu räumen. Jargeau erobert Jeanne d’Arc im Sturm, wobei der englische Befehlshaber, der Graf von Suffolk, selbst gefangen wird. Am 18. Juni schlägt sie den Lord Talbot mit einem starken englischen Korps bei Patay. Bekannte Figuren
Schon zu Chinon hat sie es als ihre zweite Hauptaufgabe bezeichnet, die Krönung Karls VII. in Reims zu bewirken. Dahin bricht sie nun mit dem König auf; auf dem Wege öffnen alle Festungen ihre Tore, und 16. Juli ziehen Karl VII. und seine Retterin in Reims ein, wo der König am nächsten Tage feierlich gesalbt und gekrönt wird. Als einzige Belohnung erbittet sie sich die Befreiung der Bewohner Domremys von allen Steuern. Außerdem werden sie und ihre Familie in den Adelstand erhoben. Das ist der Höhepunkt ihres Lebens und Wirkens. Ihr weiteres Ziel ist nun, Frankreich gänzlich zu befreien. Aber sie ist fortan auf die Hilfe und den Beirat der Heerführer angewiesen, die, und vor allen der König, sich neidisch auf ihren Ruhm und unfähig zeigen. Die Jungfrau, von den missgünstigen Kriegsführern nicht genügend unterstützt, wird beim Sturm auf Paris 8. Sept. am Schenkel schwer verwundet und muss den Sturm aufgeben. Dieser erste Misserfolg wird für ihr Ansehen verhängnisvoll. Während Karl VII. abermals in seine gewöhnliche Trägheit und Ausschweifung versunken ist, wirft sich Jeanne d’Arc, als sie hört, dass Burgunder und Engländer Compiegne bedrängen, mit geringer Begleitung in die Feste, wagt einen Ausfall, wird aber von der Besatzung absichtlich im Stich gelassen und so von den Burgundern gefangen genommen (23. Mai 1430). Vier Monate bringt Jeanne d’Arc in vergleichsweise milder Gefangenschaft im Schloss Beaurevoir des Herrn von Ligny zu. Von seiten des französischen Königs wird kein Versuch gemacht, sie, sei es durch Lösegeld, sei es durch Gewalt, zu befreien. Dagegen zwingen die Engländer den Herrn von Ligny, Jeanne d’Arc für 10.000 Livres ihnen auszuliefern. Nach Rouen gebracht (im Dezember 1430), wird sie hier der Zauberei und Ketzerei angeklagt; mit der Leitung des Prozesses wird der Bischof von Beauvais, Peter Cauchon, beauftragt, ein gewissenloser, ehrgeiziger Mann, der durch die Engländer Erzbischof von Rouen zu werden hofft. Die Anklageschrift stellt die abscheulichsten Verleumdungen wider sie auf; man beschuldigt sie der gröbsten Ausschweifungen und der Anbetung des Teufels und seiner Dämonen. Jeanne d’Arc antwortet mit Geistesgegenwart und klarem Verstand; indessen die Engländer und Cauchon haben ihr Verderben beschlossen. Nach unsäglichen körperlichen und Gemütsleiden muss sie 24. Mai 1431 ihr Urteil hören: lebendig verbrannt zu werden, wenn sie ihre Sünden nicht abschwöre. Die schreckliche Aussicht auf den Scheiterhausen erschüttert endlich diese heldenmütige Seele; sie unterzeichnet mit einem Kreuz eine kurze allgemeine Abschwörungsformel. Nun wird sie begnadigt, d. h. zu ewigem Gefängnis bei Brot und Wasser. Man befiehlt ihr, der Abschwörung gemäß Frauenkleider anzulegen und zu behalten. Sie verspricht es. Aber um sich vor den rohen Zudringlichkeiten ihrer Wächter zu retten, greift sie wieder zu der Männertracht. Sie nimmt überhaupt ihre Abschwörung, als von der Furcht erpresst, zurück. Dahin hat man sie bringen wollen: sie ist nun eine rückfällige Ketzerin, die nichts mehr retten kann. Sie wird auf dem Markt in Rouen zum Scheiterhaufen geführt, den die erst 19jährige mit Mut und festem Gottvertrauen besteigt. 1450 lässt Karl VII. ihren Prozess einer Revision unterziehen, die nach sechsjährigen genauen Untersuchungen und Verhören mit der Erklärung ihrer Unschuld endigt; ihr Andenken wird durch feierliche Prozession und Errichtung eines Denkmals auf der Stätte ihrer Hinrichtung geehrt. Im 19. Jahrhundert werden ihr in Domremy, Orléans, Paris (3), Rouen, Compiègne, Chinon, Reims und anderen Orten Standbilder errichtet. Ihre Heiligsprechung wird in Rom zwar abgelehnt, doch spricht sie Leo XIII. 1894 »selig«. Ihr Leben und ihre Taten haben mehreren Dichtern, namentlich Chapelain, Southey, Lebrun, de Charmettes, Dumenil, Soumet u. a., Stoff zu poetischer Bearbeitung geliefert; die berüchtigtste ist Voltaires freches Machwerk »La pucelle d’Orléans«, die edelste Schillers Trauerspiel »Die Jungfrau von Orléans«. Die sehr weitläufige ältere Literatur über Jeanne d’Arc ist nicht mehr zu gebrauchen seit Jules Quicherats »Procès de condamnation et réhabilitation de Jeanne d’Arc.« (Par. 1841-49, 5 Bde.; vollständige Quellen- und Aktensammlung). Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909 Bibliographie
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