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Brandmauern
Brandmauern zwischen Nachbarhäusern dürfen keine Fenster und andere Öffnungen haben, da hier ein Übergreifen der Flammen von Haus zu Haus kaum zu verhindern wäre; bei Brandmauern innerhalb von Gebäuden müssen die Öffnungen unverbrennliche, selbstschließende Verschlüsse haben. Die Brandmauer zwischen städtischen, namentlich älteren Gebäuden ist mancherorts eine gemeinschaftliche. Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909 Fragen und AntwortenBitte nehmen Sie bei facebook oder im Miniatures Forum Kontakt mit der Redaktion der Military Miniatures Zeitschrift auf, wenn Sie weiterführende Information zum Thema wünschen. © 2008-2011 by IDL Software GmbH, Darmstadt, Deutschland. Alle Rechte vorbehalten. Frauen | Männer | Selfness | Coaching | Frühstückstreff | Love & Fun | Internet Wargaming | Kulturkalender | Links | Pressemitteilungen |
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