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LehnsverhältnisLehnsverhältnis, das Verhältnis einer im Eigentum jemandes stehenden Sache, kraft dessen sie einem ausgedehnten erblichen Nutzungsrecht eines anderen gegen Übernahme gewisser Treuverpflichtungen durch diesen unterworfen und so dem Genussrecht des Eigentümers entzogen ist (vgl. Lehnswesen); auch das Verhältnis zwischen Lehnsherr und Lehnsmann. Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909 Fragen und AntwortenBitte nehmen Sie bei facebook oder im Miniatures Forum Kontakt mit der Redaktion der Military Miniatures Zeitschrift auf, wenn Sie weiterführende Information zum Thema wünschen. Glossar militärischer Begriffe © 2011-2012 by IDL Software GmbH, Darmstadt, Deutschland. Alle Rechte vorbehalten. Frauen | Männer | Selfness | Coaching | Frühstückstreff | Love & Fun | Internet Wargaming | Kulturkalender | Links | Pressemitteilungen |
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