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Inhaber

Inhaber

Inhaber, derjenige, der etwas in seiner Gewalt hat, der aber keineswegs zugleich Eigentümer oder Besitzer dieser Sache zu sein braucht. Inhaber (Oberstinhaber, in Deutschland Chef) eines Truppenteils sind fürstliche und andere hochgestellte Personen, die zu diesem Truppenteil im Verhältnis einer Ehrenstellung stehen. Ehemals wurden bewährte Krieger durch Patent ermächtigt, Regimenter zu errichten. Prinzen, die anderer Ämter wegen das Regiment nicht selbst kommandieren konnten, ernannten hierzu einen Oberstleutnant, dieser wurde der Kommandeur, jener der Inhaber des Regiments. Vgl. Hausregimenter.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

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Glossar militärischer Begriffe


Mail Adresse – Publiziert: 10.03.2009 – Aktualisiert:
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