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GarnisonGarnison (franz.), Ort, als Standquartier für Truppen im Frieden; dann diese Truppen selbst. An der Spitze derselben steht der Gouverneur (s. d.) oder Kommandant, der alle Beziehungen zwischen Truppen und Zivilbehörden vermittelt. In kleineren Garnisonen übernimmt dies der älteste Befehlshaber als Garnisonältester. Das Eigentumsrecht an den Garnisonanstalten (Kasernen, Lazaretten, Magazinen etc.) regelt das Reichsgesetz vom 25. Mai 1873. Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909 Fragen und AntwortenBitte nehmen Sie bei facebook oder im Miniatures Forum Kontakt mit der Redaktion der Military Miniatures Zeitschrift auf, wenn Sie weiterführende Information zum Thema wünschen. Glossar militärischer Begriffe © 2011-2012 by IDL Software GmbH, Darmstadt, Deutschland. Alle Rechte vorbehalten. Frauen | Männer | Selfness | Coaching | Frühstückstreff | Love & Fun | Internet Wargaming | Kulturkalender | Links | Pressemitteilungen |
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