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Festung
Festung, eine Ortsbefestigung, die ringsum solche Stärke besitzt, dass sie ohne äußere Hilfe gegen Überlegenheit behauptet werden kann. Der Besitz des Ortes ist Hauptsache, man will aber an Besatzung sparen, deshalb muss die Festung Hilfe bieten. Diese besteht in der Sturmfreiheit, durch welche die Möglichkeit jeden Angriffs über das Feuerfeld sicher abgewiesen wird. Dazu gehört: tüchtige Feuerwirkung nach allen Seiten, Unzugänglichkeit gegen Anlauf, Sicherung gegen Überraschtwerden wie gegen Vernichtung aus der Ferne und Haltbarkeit der noch besetzten Teile, wenn es dem Feind gelingt, an einer Stelle einzudringen, um ihn schnell wieder hinaus zu werfen. Die Aufgaben der Festungen haben sich mit der Zeit geändert, ein Hauptzweck bestand seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert darin, wichtige Heeresstraßen und Landesgrenzen beim Übergang über Ströme oder Gebirge zu sichern oder zu sperren. Diesen Grenzfestungen, bzw. Sperrplätzen, zu denen auch die Sperrforts der Defensivplätze gehörten, standen gegenüber die Fortfestungen (Metz, Verdun, Thorn, Warschau etc.), die man auch als Offensiv-, Armee-, Lagerfestung oder verschanzte Lager bezeichnete, weil Armeen unter ihrem Schutz lagern konnten. Zur Sicherung ganzer Landesteile, eines Kriegsschauplatzes bediente man sich auch der Festungsgruppen (s. d.), die dem ganzen Kriege dann den Charakter der Defensive geben sollten. Hier wurde noch mehr als bei großen oder zahlreichen Plätzen das Bedenken geltend gemacht, dass der Feldarmee zu viel Kämpfer entzogen werden. Die Ansichten über die für die Verteidigung eines Landes erforderliche Anzahl Festungen waren verschieden. Während Deutschland sich für die Anlage weniger, aber großer Festungen, deren strategische Bedeutung durch ihre Grenzlage gegen Frankreich und Russland augenfällig ist, und die für die Offensivbewegungen der Feldarmee sichernde und fördernde Ausgangs- und Stützpunkte bilden, entschied, hat Frankreich ein vollständiges Absperrungssystem durch die Anlage zahlreicher Sperrforts und großer Festungen längs seiner Ostgrenze und durch eine zweite Reihe großer Festungen in dem Raum zwischen der Grenze und Paris mit dem Kostenaufwand von etwa einer halben Milliarde zur Ausführung gebracht, in dem Paris, das Zentrum des Systems, für sich ein Komplex von Festungen ist. Abgesehen von den ungeheueren Bau- und Unterhaltungskosten eines solchen Systems der Landesverteidigung erforderte die kräftige Verteidigung so vieler Festungen auch entsprechend große Streitkräfte (in Frankreich gegen 500.000 Mann), die den Feldarmeen zum großen Teil verloren gingen. Dieses System zwang also zur Führung eines Defensivkrieges. Der frühere Grundsatz, dass die Landeshauptstadt jedenfalls befestigt sein müsse, hatte im späten 19. Jahrhundert nicht mehr allgemeine Geltung. Dies waren die politisch-strategischen Gesichtspunkte, die auch zum Bau neuer und zum Eingehen kleiner Festungen geführt haben. Die technische Seite, der Festungsbau (Land- und Küstenfestungen), tritt in dem Geschichtlichen zutage. Das Recht des Festungsbaues stand dem Souverän zu, in Deutschland, abgesehen von Bayern, bis 1918 dem Kaiser, der auch die Kommandanten ernannte. Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909 Bekannte Festungen
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